Wir machen
Bildungsurlaub!
So geht’s …
Du willst Neues lernen, dich weiterentwickeln und dir dafür Zeit im Job nehmen? Mit dem Bildungsurlaub der IGBCE geht das – transparent, gut organisiert und mit spannenden Seminaren. Hier erfährst du, wie die Anmeldung funktioniert und was du für deine Freistellung wissen musst.
Sonderregelungen NRW
Seminare im Adolf-Schmidt-Tagungszentrum Haltern am See führen wir gemeinsam mit dem DGB-Bildungswerk NRW e. V. durch. Sie stehen allen Interessierten offen und können nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) besucht werden.
Manche nehmen ihn regelmäßig, andere entdecken ihn gerade erst: den Bildungsurlaub. Doch viele wissen nicht, dass sich die Spielregeln von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. Deshalb haben wir die wichtigsten Hinweise für dich zusammengestellt – und zeigen dir, wie du deine Freistellung beantragst und wo du weitere Informationen und Antragswege findest.
Wie funktioniert deine Freistellung?
Sprich deine Freistellung individuell mit deinem Arbeitgeber ab (Urlaub, Freizeitausgleich, unbezahlte Freistellung).
Hast du Anspruch auf Bildungsurlaub?
In vielen Bundesländern gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub oder Bildungszeit. Das bedeutet: Du kannst dich für deine Weiterbildung freistellen lassen – dein Entgelt läuft währenddessen weiter.
Aber: Die Regelungen sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
- Manche Länder gewähren fünf Tage pro Jahr, andere zehn Tage in zwei Jahren.
- Fristen und Antragswege sind ebenfalls verschieden.
- In Bayern und Sachsen gibt es keinen Bildungsurlaub.
Die genauen Bestimmungen, Fristen und Links zu den jeweiligen Landesgesetzen findest du in unserer digitalen Ausgabe des Bildungsprogramms. Dort kannst du direkt nachschauen, welche Regeln für dich gelten.
1. Anmeldung und Bestätigung durch den Veranstalter
Um am Bildungsurlaub teilzunehmen, wählst du zunächst ein Seminar aus und meldest dich direkt beim Veranstalter an. Von diesem erhältst du sowohl eine Anmeldebestätigung als auch die Mitteilung, die du an deinen Arbeitgeber weiterleitest.
2. Freistellung beim Arbeitgeber beantragen
Die Mitteilung an den Arbeitgeber enthält alle wichtigen Informationen zum Seminar und muss innerhalb der gesetzlichen Frist beim Arbeitgeber eingereicht werden. Die Freistellung gilt als bewilligt, wenn er nicht innerhalb der gesetzlichen Frist widerspricht.
Die Fristen sind in den Bundesländern ganz unterschiedlich geregelt. Genauere Infos findest du unter iwwb.de.
3. Teilnahmebestätigung erhalten
Nach Abschluss des Seminars bekommst du eine Teilnahmebescheinigung. Auch diese reichst du bei deinem Arbeitgeber ein – damit ist dein Bildungsurlaub offiziell bestätigt.
Welche Ansprüche haben Betriebsratsmitglieder?
Nach Paragraf 37 Absatz 7 BetrVG hast du als BR-Mitglied Anspruch auf drei Wochen Freistellung pro Amtsperiode, beim ersten Mandat sogar vier Wochen. Wichtig: Es kommt nicht auf „Erforderlichkeit“ an, sondern auf die Eignung der Inhalte für deine BR-Arbeit. Der Arbeitgeber zahlt dein Entgelt in dieser Zeit weiter.
Bekommst du Verdienstausfall ersetzt?
Wenn dein Arbeitgeber keinen Lohn weiterzahlt, kann die IGBCE in begründeten Fällen einspringen – vorausgesetzt, dein Bezirk befürwortet die Teilnahme und stimmt ausdrücklich zu. Dafür brauchst du eine Arbeitgeberbescheinigung.
Welche Fahrtkosten erstatten wir?
- Bahn und ÖPNV: Zweite Klasse wird erstattet.
- Privat-Pkw: 0,20 Euro pro Kilometer, zusätzlich 0,02 Euro pro Mitfahrer*in und Kilometer (auf eigene Gefahr).
- Flug: Nur nach Absprache und maximal in Höhe eines Zweite-Klasse-Bahntickets.
Bildungsfreistellungsantrag
Hier findest du online ein Musterschreiben für deinen Antrag beim Arbeitgeber.
Weitere Infos zum Bildungsurlaub gibt’s außerdem hier und hier.